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FG München 31.05.2006 4 K 2665/05, NWB direkt 29/2006 S. 11
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerschuldner im Insolvenzverfahren
Der Insolvenzverwalter schuldet die Kraftfahrzeugsteuer für eine Kraftfahrzeugsteuer des in Insolvenz geratenen Halters auch, wenn das Kraftfahrzeug nicht für die Konkursmasse genutzt wird.