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Änderungen zu Kinderbetreuungskosten und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2006
Zur Zeit ist es nicht geregelt, wie hinsichtlich der Anforderungen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. mit Kinderbetreuungskosten zu verfahren ist, die in der Zeit v. bis zum (Veröffentlichung des Gesetzes im BGBl) entstanden sind und die aus Unkenntnis des neuen Gesetzes weder durch eine Rechnung noch durch eine Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachgewiesen werden können. Inwieweit es diesbezüglich eventuell zu einer großzügigen Gesetzesauslegung kommt, bleibt abzuwarten. Die OFD Hannover hat eine Anlage zum Vordruck LSt 3 erstellt, in der Angaben zu Kinderbetreuungskosten und/oder Aufwendungen nach § 35a EStG eingetragen werden können.