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FG Niedersachsen 01.02.2006 1 K 10575/00, NWB direkt 29/2006 S. 5

Sonder-AfA bei insolvenzbedingter Auswechslung des Herstellers

§ 82f Abs. 5 EStDV enthält keine Regelung für den Fall der Auswechselung der am Kauf oder Bauvertrag beteiligten Parteien nach dem gesetzlichen Stichtag. Ein Wechsel auf der Seite des Verkäufers oder Herstellers ist unschädlich, wenn der neue Vertragspartner das im Bau befindliche Schiffsbauwerk (z. B. im Rahmen eines Konkurses oder einer Betriebsveräußerung) übernimmt und zu Ende führt. Die lediglich insolvenzbedingte Auswechselung des Auftragnehmers, die auf die übrigen vertraglichen Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus dem ursprünglichen Bauvertrag keinen Einfluss hat, ist unschädlich, wenn sich der Auftraggeber vom ursprünglichen Bauvertrag nicht lösen kann, weil der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung gewählt hat.

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