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NWB Nr. 29 vom Seite 2397

Investitionszulagengesetz 2007 verabschiedet

Der Bundesrat hat am dem Investitionszulagengesetz 2007 zugestimmt, das das zum auslaufende Investitionszulagengesetz 2005 ablöst. Neben der Beibehaltung der bisherigen Fördersätze werden die Förderbedingungen allerdings an geänderte EU-rechtliche Regelungen angepasst. Als neuer Fördertatbestand wird die Förderung des Beherbergungsgewerbes aufgenommen.

Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude, soweit sie von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftsgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Wichtig ist, dass die einzelnen Wirtschaftsgüter nur dann begünstigt sind, wenn sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören, mit dem der Investor insgesamt erst nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes beginnt und die zum Investitionsvorhaben gehörenden begünstig-S. 2398ten Wirtschaftsgüter nach dem angeschafft oder hergestellt werden. Wurde ein Investitionsvorhaben bereits früher begonnen, sind die hierzu gehörenden Investitionen nach dem InvZulG 2007 nicht förderbar, auch wenn die einzelne Investition erst in den Jahren 2007 bis 2009 stattfindet. Gegebenenfall...

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