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FG München Urteil v. - 10 K 1833/04

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 12 Nr. 1 S. 2 EStG § 19

Reisekosten

allgemeine Lebensführung

Leitsatz

1. Eine privat organisierte Reise nach Weimar mit Besuch der Wirkstätten Goethes und Schillers führt auch bei einem Deutschlehrer nicht zu Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.

2. Eine der Allgemeinheit angebotene Pauschalreise nach Rom führt – auch wenn sie eine Heiligsprechung als Programmpunkt enthält – bei einem Religionspädagogen nicht zu Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.

Fundstelle(n):
DAAAB-89675

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 10.03.2006 - 10 K 1833/04

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