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Umfang der Gewerbesteuerbefreiung bei Betriebsaufspaltung
Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung; vgl. dazu insbesondere , BStBl 1984 II S. 115; vom – VIII R 282/82, BFH/NV 1986 S. 362; vom – VIII R 57/99, BStBl II S. 662 = StuB 2002 S. 564; Bezug: § 2 Abs. 1, § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG; § 15 Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: Die Rechtsprechungsabweichung, der die betroffenen Senate des BFH zugestimmt haben, berücksichtigt zwar weiterhin die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit von Betriebs- und Besitzunternehmen, leitet daraus aber keine isolierte Betrachtungsweise ab. Erst aus der sachlichen und personellen Verflechtung lässt sich aus der ge...