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BFH 8.3.2006 II R 10/05, StuB 13/2006 S. 520

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Berücksichtigung der beim Vorerwerb nicht abziehbaren Belastung bei weiterem Erwerb

(1) Ist ein mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerter Erwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG mit einem späteren Erwerb zusammenzurechnen, ist der Bruttowert des Vorerwerbs sowohl dieser Zusammenrechnung als auch der Berechnung der nach § 14 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ErbStG abzuziehenden Steuer zugrunde zu legen. (2) Soweit diese Berechnung zur Festsetzung einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt als bei einer Berücksichtigung in Höhe der Belastung des Vorerwerbs, ist der Mehrbetrag auch dann nicht nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu stunden, wenn die Belastung bei der Entstehung der Steuer für den Letzterwerb noch nicht erloschen ist (Bezug: § 14 Abs. 1, § 25 Abs. 1 ErbStG).

Praxishinweise: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt der jeweilige einzelne Erwerbsvorgang der Besteuerung. Eine Zusammenrechnung der ein...

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