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Verfahren auf Anerkennung von Wohnraum als steuerbegünstigt
Das Verfahren auf Anerkennung von Wohnraum als steuerbegünstigt gem. § 82 II. WoBauG ist keine Abgabeangelegenheit i. S. der §§ 67 Abs. 1 Satz 5 und 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Wird ein StB in einem solchen Verfahren als Bevollmächtigter tätig, so verstößt er gegen das RBerG. Kosten eines StB für die verwaltungsgerichtliche Vertretung sind demgemäß nicht erstattungsfähig (OVG NRW, Beschluss vom – 14 E 650/04, NWVBl 2006 S. 191).