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PiR Nr. 7 vom Seite 121

Erstmalige Einbeziehung eines bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten Tochterunternehmens

Stichworte: Erstkonsolidierung, materiality, IFRS-Eröffnungsbilanz

von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

MU erstellt seinen Konzernabschluss erstmals für 2006 nach IFRS. Im handelsrechtlichen Konzernabschluss 2005 war das am für 650 erworbene Tochterunternehmen TU bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert. Zum Erwerbszeitpunkt ergaben sich für die schuldenfreie TU folgende Werte: S. 122


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Diverses Vermögen zu Einzelbilanzwerten (IFRS = HGB)
100
stille Reserven in Kundenstamm und Marke zusammen
300
passive latente Steuer darauf
-120
Zeitwert des erworbenen Vermögens
280

Wäre zu diesem Zeitpunkt eine Erstkonsolidierung vorgenommen worden, hätte der goodwill somit 650 - 280 = 370 betragen.

Die TU hat bei noch geringen, aber stetig wachsenden Umsätzen nur im Jahr 2000 ein negatives Ergebnis von -80 erzielt, danach ausgeglichene Ergebnisse. Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung wird sie mittelfristig wahrscheinlich von wesentlicher Bedeutung für den Konzern sein. MU überlegt, ob es so lange mit der Einbeziehung in den IFRS-Abschluss warten oder die Gesellschaft bereits in der IFRS-Eröffnungsbilanz () konsolidieren soll.

Wichtiger Entscheidungsparameter ist eine möglichst geringe Komplexität der Erstkonsolidierung. Bezüglich der Technik...

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