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Schätzung von Trinkgeldern bei Kellnern
Trinkgelder können in Anlehnung an den Kellnerumsatz geschätzt werden. Die Trinkgeldzahlung ist im Einzelfall von unterschiedlichen Faktoren abhängig, so von der Art des Lokals, den Gepflogenheiten und der Zusammensetzung der Kundschaft und etwaigen besonderen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen. Eine Schätzung in Höhe von 2,5 v. H. des gesamten Kellnerumsatzes erfasst nicht nur bei einem „herausgehobenen Restaurant”, sondern auch bei einem „normalen Speiselokal” den Anteil des Trinkgelds in der richtigen Höhe.