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Maklerrecht | Ausschluss des Provisionsanspruchs eines Wohnungsmaklers wegen Interessenkonflikts
§ 2 Abs. 2 WoVermittG verwehrt einem Wohnungsvermittler den Provisionsanspruch unter anderem dann, wenn er selbst Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder auch Mieter der angebotenen Wohnung ist. Dieser Anspruchsausschluss kann sich aber auch über die Person des Maklers hinaus auf dessen Mitarbeiter oder Gehilfen erstrecken. Dies hat der BGH im Fall einer beim Makler angestellten Mitarbeiterin entschieden, die (in dessen Namen) bei der Vermittlung des von ihr zuvor selbst gemieteten Objekts mitgewirkt hatte. Der Interessenskonflikt des Wohnungsmaklers und die Gefahr einer Benachteiligung des Wohnungssuchenden bestünden fort: Der Makler müsse sich das (Eigen-)Interesse seiner Erfüllungsgehilfin zurechnen lassen. Ein solches persönliches Interesse komme etwa in dem Bemühen zum Ausdruck, die Übe...