Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungseigentumsrecht | Widerruf einer Zustimmung zu Baumaßnahme
Der Anbau eines Balkons an eine Eigentumswohnung ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung (§ 22 WEG). Die von einem Wohnungseigentümer erteilte Zustimmung ist jedoch grundsätzlich bis zum Beginn der baulichen Veränderung frei widerruflich, sofern sich nicht etwas anderes aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ergibt. Eine Bindung an die Zustimmung tritt nicht schon dadurch ein, dass der bauwillige Eigentümer Angebote eines Architekten oder Bauunternehmers eingeholt hat ( I-3 Wx 16/06).