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Bankrecht | Schadensersatzpflicht der Bank bei verzögerter Durchführung eines Wertpapiertransfers
Ist von einem Kreditinstitut der Auftrag des Kunden, bestimmte Wertpapiere an ein anderes Kreditinstitut in Deutschland zu übermitteln, nicht spätestens in drei Wochen ausgeführt, dann liegt eine Pflichtverletzung des beauftragten Kreditinstituts vor, wenn es nicht Umstände vortragen und deren Vorliegen ggf. beweisen kann, die eine schnellere Erledigung unmöglich gemacht haben. Macht der Kunde wegen der verzögerten Durchführung dieses Auftrags Schadensersatzansprüche geltend, dann muss er darlegen und ggf. beweisen, dass er wegen dieser Pflichtverletzung einen von ihm geplanten Verkauf nicht durchführen konnte ().