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Grunderwerbsteuer | Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch eine Kommune zugunsten eines freien Trägers der Wohlfahrtspflege
Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies nach dem NWB GAAAB-89207 keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Die Grunderwerbsteuer war im konkreten Fall gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nach dem Grundstückswert des Erbbaurechts bemessen, da es an einer Gegenleistung i. S. des Abs. 1 der Vorschrift fehlte. Der vereinbarte Erbbauzins von jährlich 1 DM war lediglich symbolischer Natur.