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Gewerbesteuer | Berücksichtigung einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags
Das NWB MAAAB-89205 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG 1990 ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gemäß § 7 GewStG 1991 zu berücksichtigen. (2) § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG 1990 verstößt weder gegenüber Drittstaaten gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 73b EGV (= Art. 56 EG) noch gegenüber den USA gegen Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989. Im konkreten Fall war eine AG mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 30. 6. zunächst mit 0,02 v. H. an einer GmbH beteiligt. Mit Vertrag v. und mit Wirkung zum erwarb sie die restlichen 99,98 v. H. der Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von ihrer in den USA ansässigen Gesellschafterin, einer Inc. Als Gegenleistung erhielt die US-amerikanische Gesellschaft 375 000 Stück neu geschaffene Inhaberaktien an der AG zum Ausgabekurs von 155 DM je Aktie. Am beschloss die GmbH die Ausschüttu...