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Einkommensteuer | Schulgeld für eine Europäische Schule
Wie der NWB SAAAB-89203 entschieden hat, erfüllen die „Europäischen Schulen” die Voraussetzungen, unter denen bei einer deutschen Schule eine Genehmigung zu erteilen wäre, und sind durch den deutschen Gesetzgeber in einer Weise anerkannt, die einer staatlichen Genehmigung gleichkommt (Abweichung vom NWB JAAAA-62848). – Anmerkung: Nachdem bereits der Sonderausgabenabzug für das Schulgeld an deutsche Auslandsschulen anerkannt worden war (, BStBl 2005 II S. 518), musste man diese Voraussetzungen auch für die Europäische Schule bejahen. Freilich sind die Deutschen Schulen im Ausland von der Kultusministerkonferenz anerkannt, die sich für die Anerkennung der Europaschulen wohl nicht zuständig fühlt. Das Urteil, das von einer ...