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Sozialversicherungsrechtliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006
Ein Mix aus Beitragserhebungen und -senkungen
Die Notwendigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (HBeglG 2006) v. (BGBl 2006 I S. 1402) wird damit begründet, dass sich die öffentlichen Haushalte derzeit in einer außerordentlich ernsten Lage befinden. Die laufenden Ausgaben übersteigen die regelmäßig fließenden Einnahmen dramatisch. Die Bundesregierung will die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes mit einem Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen, einer Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer entschlossenen Konsolidierung sowie strukturellen Reformen sichern. Dabei wird die Konsolidierung des Haushalts im Wesentlichen durch das HBeglG 2006 sichergestellt, mit dem u. a. die größte Steuererhöhung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde. Sie enthält aber auch zahlreiche Regelungen, die die Sozialversicherung berühren und deshalb für Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen von Interesse sind. Die meisten dieser Änderungen sind zum in Kraft getreten.
I. Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für geringfügig Beschäftigte
Die Arbeitgeber haben für geringfügig entlohnte Beschäftigte (sog. 400 €-Kräfte) Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Bis zum beliefen sich diese Beiträge auf 11 ...