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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 131/04 EFG 2006 S. 1569 Nr. 20

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 18 Abs. 3

Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung in Praxisgemeinschaft tätigen Arztes

Leitsatz

Dem selbständig tätigen Arzt steht für die Erledigung der in dem häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten beruflichen Arbeiten regelmäßig ein anderer Arbeitsplatz in den Praxisräumen zur Verfügung (Anschluss an BFH-Urteil IV R 43/03 vom ).

Die Veräußerung eines Anteils an einer Praxisgemeinschaft ist nicht steuerbegünstigt i.s.d. §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 2 bis 4, 34 Abs. 1 und 2 EStG, sofern in der Praxisgemeinschaft gleichartige (fach)ärztliche Tätigkeiten in örtlich nicht voneinander abgegrenzten Bereichen ausgeübt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1569 Nr. 20
TAAAB-89113

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.02.2006 - VI 131/04

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