Einkommensteuerliche Behandlung der Fördermittel, die ein von seinem Arbeitgeber für berufliche Fortbildungsmaßnahmen freigestellter
Arbeitnehmer aus dem „KULAP”-Programm bezogen hat
Leitsatz
1. Fördermittel, die ein von seinem Arbeitgeber für berufliche Fortbildungsmaßnahmen freigestellter Arbeitnehmer nach dem
Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Kulturschutz und Landschaftspflege
in Thüringen (KULAP) erhalten hat, sind nicht nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, da die Förderung aus Landesmitteln und aus dem
Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds stammt. Auch eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG kommt nicht in Betracht,
da keine Berufsausbildung, sondern eine Fortbildung in dem bereits erlernten und im Anschluss an die Fortbildungsmaßnahme
weiterhin ausgeübten Beruf erfolgt ist.
2. Der Arbeitnehmer hat die Zahlungen als Gegenleistungen dafür bezogen, dass er an den Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen
hat. Die Zahlungen sind daher steuerbar und unterliegen, da sie insbesondere nicht im Rahmen eines (Ersatz-) Arbeitsverhältnisses
gezahlt wurden, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1493 Nr. 19 LAAAB-89091
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