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PiR Nr. 6 vom Seite 95

Der Pfandkreislauf

von WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br.

I. Sachverhalt

Unter „Pfandkreislauf” wird die körperliche Bewegung von Leergut in Form von Flaschen, Fässern und anderen Warenumschließungen verstanden, die von einem Produzenten („Abfüller”) an den Handel etc. und von dort wieder zurückgegeben werden. Im weiteren Sinne handelt es sich um Verpackungsmaterial, das allerdings im Gegensatz zu z. B. Faltkartons wegen seiner Werthaltigkeit nicht vom Endverbraucher vernichtet wird. Man kann zwischen Individualleergut – herstellerspezifisch gekennzeichnet – und Einheitsleergut unterscheiden, welches einem bestimmten Hersteller nicht zugeordnet werden kann.

Wegen der Werthaltigkeit des Pfandguts wird die Weitergabe an den Handel etc. regelmäßig mit einem sog. „Pfandgeld” unterlegt. Der Erwerber des Verpackungsinhalts bezahlt dem Hersteller nicht nur den eigentlichen Warenwert, sondern zusätzlich das Pfandgeld. Bei Rückgabe des erhaltenen Pfandguts wird dieses erstattet, bei Nichtrückgabe kann der Hersteller das Pfandgeld behalten. Regelmäßig übersteigt das Pfandgeld den Verkehrswert des Pfandguts erheblich.

II. Rechtskleid und wirtschaftlicher Gehalt

Dokumentarisch wird die Übergabe des Leerguts als Verkauf behandelt, die Rücknahme dann als R...

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