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BBV Nr. 7 vom Seite 225

Der Entry Standard – Finanzierungsquelle junger Unternehmen

von Rüdiger Apel, Korschenbroich

Nachdem in Deutschland durch den Crash des Neuen Marktes ein IPO (Initial Public Offering) für junge Unternehmen und somit die Börsenfinanzierung fast unmöglich geworden war, hat man auf einen entsprechenden Nachfolgestandard gewartet. Sodann wurde an der London Stock Exchange mit vereinfachten Standards den jungen Unternehmen ein IPO im Börsensegment AIM (Alternative Investment Market) ermöglicht (vgl. hierzu auch Ehlers/Geier, BBV 2006 S. 157). Aufgrund des Erfolgs startete die Deutsche Börse Frankfurt am mit dem Entry Standard eine entsprechende Plattform im Freiverkehr.

I. Der Entry Standard – Abgrenzung der Märkte

Nach einer Regulierung der Kapitalmärkte in Europa gibt es künftig nur noch zwei Marktsegmente bzw. Zugänge zum Kapitalmarkt. Man spricht von

  • EU regulierten Märkten (EU Regulated Markets) und

  • von Märkten, die von den Börsen selbst reguliert werden (Regulated Unofficial Markets).

Zu den EU regulierten Märkten zählen an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) der Amtliche Handel und der Geregelte Markt. Der von der Börse selbst regulierte Bereich umfasst den Freiverkehr (Open Market). Der Entry Standard stellt einen Teilbereich des Open Market dar.

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