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Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld als entgeltliches Rechtsgeschäft
Mit hat der BFH entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben, den geschuldeten Geldbetrag durch die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an einer Personengesellschaft abzugelten – unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung einer Leistung an Erfüllungs Statt – steuerrechtlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt.
Aufgrund des Urteils ist nunmehr ertragsteuerlich auch bei der Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen. Nach Auffassung der OFD Münster ist in offenen Fällen entsprechend zu verfahren.