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Einkommensteuer | Nachträgliche Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs
Der NWB OAAAB-82052 entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG auch dann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist noch ergehen kann, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist. Da noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Finanzverwaltung das Urteil amtlich veröffentlichen oder mit einem Nichtanwendungserlass reagieren wird, soll vorerst weder das Urteil angewandt, noch Einsprüchen abgeholfen werden. Weitere Informationen, wie in Fällen der Verjährung der Steuerfestsetzung bzw. des Ablaufs der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zu verfahren ist, werden folgen (OFD Münster, Kurzinformat...