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NWB Nr. 27 vom Seite 2229

Geplante Neuregelung der Entfernungspauschale – was wird aus den pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüssen?

Der Gesetzgeber plant mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ab dem Veranlagungszeitraum 2007 die Entfernungspauschale (erst) ab dem 21. Kilometer zu gewähren. Gleichzeitig sollen die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung der Privatsphäre zugeordnet werden. Damit werden die Aufwendungen für diese Fahrten als nicht abzugsfähige Ausgaben qualifiziert und daher zukünftig vom Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Die Entfernungspauschale kann nur noch „wie” Werbungskosten bzw. „wie” Betriebsausgaben berücksichtigt werden (vgl. im Einzelnen Hörster, NWB Beratung aktuell 22/2006).

Wenn das wie geplant kommt, stellt sich die Frage nach dem Schicksal bisher pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers. Zu den Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung gehört dem Grunde nach, dass Werbungskosten anfallen, und der Höhe nach, dass maximal der Betrag pauschaliert wird, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Wenn künftig keine Werbungskosten mehr vorliegen bzw. nur Entfernungen über 20 km/Weg „wie” Werbun...

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