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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 4203/03 EFG 2006 S. 1621 Nr. 20

Gesetze: 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A, UStG § 4 Nr. 14, UStG § 4 Nr. 16

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Hippotherapie

Leitsatz

Hippotherapie ist weder eine krankengymnastische Tätigkeit noch eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin; sie ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1621 Nr. 20
EAAAB-88694

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 27.02.2006 - 6 K 4203/03

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