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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 938/03 EFG 2006 S. 1558 Nr. 20

Gesetze: AO § 226, InsO § 294 Abs. 3

Aufrechnung im Restschuldbefreiungsverfahren

Leitsatz

  1. Im Restschuldbefreiungsverfahren ist die Aufrechnung grundsätzlich zulässig und nur in den eng begrenzten Fällen des § 294 Abs. 3 InsO ausgeschlossen.

  2. Der Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer gehört nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen i.S. der §§ 850 ff. ZPO und nicht zu den Bezügen i.S. des § 287 Abs. 2 InsO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1558 Nr. 20
JAAAB-88649

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.03.2005 - 11 K 938/03

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