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Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer GmbH
Ein mit dem Geschäftsleiter einer GmbH abgeschlossener Beratervertrag, der alle typischen Wesensmerkmale eines Vertrags über eine freie Mitarbeit (z. B. kein Urlaubsanspruch, keine Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, keine sonstigen Sozialleistungen und keine Überstundenvergütung bei freier Gestaltung der Arbeitszeiten) enthält, spricht gegen die Arbeitnehmereigenschaft.