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Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung schwerer Geländewagen nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt nach Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchst. a StVZO berechtigt ist, die Kraftfahrzeugsteuer für einen bisher als anderes Fahrzeug wie ein LKW nach Gewicht besteuerten schweren Geländewagen (hier: Mercedes G-Modell) mit Wirkung ab dem neu festzusetzen und das Fahrzeug als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich nach den nach Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchst. a StVZO maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts nicht um einen PKW, sondern um ein anderes Fahrzeug.