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Verjährung von Erbschaftsteuer
Hat der Erbe hinsichtlich der durch Vermächtnis mit einem lebenslangen Nießbrauch belasteten Wertpapiere gem. § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG 1974 anstelle der Sofortversteuerung die Aussetzung der Versteuerung gewählt, so hängt die Rechtsfolge der erstmaligen Entstehung der Erbschaftsteuer mit dem Erlöschen der Belastung nicht von der Bekanntgabe einer entsprechenden Mitteilung der Finanzbehörde ab. Eine derartige Mitteilung stellt mangels Regelung keinen Verwaltungsakt dar, wenn zuvor ein Antrag auf Aussetzung der Besteuerung zweifelsfrei steuerpflichtigen und belasteten Vermögens gestellt worden ist, der schon für sich allein das Hinausschieben der Entstehung der Steuer bewirkt. Wird anstelle der Nießbrauchsregeln zwischen dem Erben und dem Berechtigten eine Rentenzahlung vereinbart, deren Höhe den Erträgen des zuvor best...