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Nachweis der – fast – ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Wirtschaftsgut im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Dies nachzuweisen, ist Obliegenheit des Steuerpflichtigen, da nur er über die erforderlichen Kenntnisse verfügt bzw. in seine Sphäre die Möglichkeit der Informationsbeschaffung fällt. Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen. Der Nachweis der – fast – ausschließlich betrieblichen Nutzung kann jedoch nicht anhand der 1-v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geführt werden, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 v. H. des ...