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Versicherungsteuer | Krankenversicherungsanteil von Reiseversicherungspaketen
Schließt ein Reiseversicherer sog. Reiseversicherungspakete (bestehend aus Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseunfallversicherung etc.) ab unter Ausweis eines Versicherungsentgelts, handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis. Um ein einheitliches Versicherungsverhältnis handelt es sich auch, wenn das sog. Reiseversicherungspaket von zwei oder mehreren Versicherern unter Ausweis eines Versicherungsentgelts abgeschlossen wird. Eine Steuerbefreiung nach § 4 VersStG für Teilbeträge des Versicherungsentgelts kommt nach dem nicht in Betracht.