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Einkommensteuer | Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld als entgeltliches Rechtsgeschäft
Mit (BStBl 2005 II S. 554) hat der BFH entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben, den geschuldeten Geldbetrag durch die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an einer Personengesellschaft abzugelten, unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung einer Leistung an Erfüllungs statt, steuerrechtlich als entgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist. Aufgrund des Urteils ist nunmehr ertragsteuerlich auch bei der Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen. Nach Auffassung der OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer 12/2006, v. , ist in offenen Fällen entsprechend zu verfahren.