Rechtzeitige gerichtliche Verfolgung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines Antrags auf Erstattung von Mineralölsteuer
Leitsatz
Die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs als Voraussetzung des Erstattungsanspruchs nach § 53 Abs. 1 MinöStV muss nicht
durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder Erhebung einer Zahlungsklage zur Erlangung eines ohnehin anfechtbaren Titels
betrieben werden, wenn durch einen vor Fälligkeit gestellten Insolvenzantrag des Schuldners bereits ein Verfahren begonnen
worden ist, in dessen Rahmen eine sichere Titulierung der Forderung erreicht werden kann.
Der vergütungsberechtigte Antragsteller darf nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht verpflichtet sein, von vornherein aussichtlose
Maßnahmen ergreifen zu müssen, die nicht zu einer wenigstens teilweisen Befriedigung, sondern nur zu unnötigen Kosten führen.
Selbst im Fall der Ablehnung des Insolvenzantrags mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse bestünde keine Verpflichtung
des Antragstellers zu einer sich anschließenden gerichtlichen Verfolgung, da diese sich regelmäßig nur in der Erlangung eines
wertlosen Titels erschöpfen könnte.
Die zur Tabellenfeststellung führende Anmeldung der noch offenen Kaufpreisforderung im Insolvenzverfahren stellt auch dann
eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV dar, wenn sie in zulässiger Weise nach §
177 InsO nachträglich erfolgt.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 65 Nr. 1 PAAAB-87850
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.02.2006 - 4 K 4740/04 VM
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