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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 4740/04 VM EFG 2007 S. 65 Nr. 1

Gesetze: MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 130 Abs. 1, InsO § 177, ZPO § 240 Satz 1, ZPO § 692 Abs. 1 Nr. 3

Rechtzeitige gerichtliche Verfolgung eines Zahlungsanspruchs im Rahmen eines Antrags auf Erstattung von Mineralölsteuer

Leitsatz

  1. Die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs als Voraussetzung des Erstattungsanspruchs nach § 53 Abs. 1 MinöStV muss nicht durch Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder Erhebung einer Zahlungsklage zur Erlangung eines ohnehin anfechtbaren Titels betrieben werden, wenn durch einen vor Fälligkeit gestellten Insolvenzantrag des Schuldners bereits ein Verfahren begonnen worden ist, in dessen Rahmen eine sichere Titulierung der Forderung erreicht werden kann.

  2. Der vergütungsberechtigte Antragsteller darf nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht verpflichtet sein, von vornherein aussichtlose Maßnahmen ergreifen zu müssen, die nicht zu einer wenigstens teilweisen Befriedigung, sondern nur zu unnötigen Kosten führen.

  3. Selbst im Fall der Ablehnung des Insolvenzantrags mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse bestünde keine Verpflichtung des Antragstellers zu einer sich anschließenden gerichtlichen Verfolgung, da diese sich regelmäßig nur in der Erlangung eines wertlosen Titels erschöpfen könnte.

  4. Die zur Tabellenfeststellung führende Anmeldung der noch offenen Kaufpreisforderung im Insolvenzverfahren stellt auch dann eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV dar, wenn sie in zulässiger Weise nach § 177 InsO nachträglich erfolgt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 65 Nr. 1
PAAAB-87850

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.02.2006 - 4 K 4740/04 VM

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