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Elektronische Belege als Ausfuhrnachweis
Anerkennung der Belege der Ausfuhrzollstelle
Im Zuge der Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens durch das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr ( Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll abwicklungs system) hat das BMF zu der Frage Stellung genommen, inwieweit mit den neuen elektronischen Ausfuhranmeldungen der belegmäßige Nachweis im Sinne des Umsatzsteuerrechts geführt werden kann. Bisher gab es nur schriftliche Ausfuhranmeldungen. Nach dem neuen IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr sollen diese zukünftig durch elektronische Ausfuhranmeldungen ersetzt werden. Das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt zunächst nicht für Ausfuhren per Post und Bahn, für die Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren und Marktordnungswaren sowie für die Abgabe von Ausfuhranmeldungen mit einem Warenwert bis zu 1 000 € (mündliche Zollanmeldungen). Nach Abschluss einer 2-monatigen Pilotierungsphase soll das neue Verfahren ab in den Echtbetrieb überführt werden.
Voraussetzungen für Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen
Die Lieferung von Gegenständen, die durch den liefernden Unternehmer oder den Abnehmer in das Drittlandsgebiet oder in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (z. B. in die Freihäfen) befördert oder versendet werden, is...