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Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin
Der An- und Verkauf von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – überschreitet regelmäßig nicht die Grenze privater Vermögensverwaltung. Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin, bei denen diese in den ihr im Rahmen ihres Dienstverhältnisses zur Verfügung stehenden Büroräumen wie ein gewerblicher Händler ohne Einsatz von Kapital und unter Anwendung ihrer beruflichen Kenntnisse Kursdifferenzen ausnutzt, stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar. Gegen die Gewerblichkeit spricht nicht, dass die Arbeitgeberin der Börsenmaklerin jederzeit hätte kündigen und damit auch die Möglichkeit der Durchführung von Eigengeschäften kurzfristig hätte unterbinden können.