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Doppelbesteuerung | Gegenseitige Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland
Mit LVA - 1/06 NWB ZAAAB-84361 hat das BMF die mit der Republik Lettland getroffene Absprache v. zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.