Steuerfreiheit von Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns
Leitsatz
Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns ist entscheidend, ob das neue Dienstverhältnis als Fortsetzung des
bisherigen Dienstverhältnisses zu beurteilen ist. Die Auflösung des Dienstverhältnisses verlangt dessen endgültige Beendigung.
Verrichtet ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel im Konzern im Wesentlichen dieselbe Arbeit wie vorher, wenn auch
zu verschlechterten Arbeitsbedingungen, ist dennoch von Kontinuität im Arbeitsverhältnis auszugehen, wenn die Vertragsparteien
von der Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ausgegangen sind und die Zeiten der Betriebszugehörigkeit beim ersten
Arbeitgeber auf die Betriebszugehörigkeit beim zweiten Arbeitgeber anrechnen.
Verschlechterte Arbeitsbedingungen (Lohn, Urlaub, Wochenarbeitszeit) stellen keine „Auflösung des Dienstverhältnisses” i.S.
des § 3 Nr. 9 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1907 CAAAB-84574
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.10.2005 - 13 K 482/04
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