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Umsatzsteuersystemwechsel zum Reverse-Charge-Verfahren
– Ein Beitrag zum Stand der Diskussion in Deutschland –
Das Reverse-Charge-Verfahren ist durch den Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger gekennzeichnet.
Der Vorsteuerbetrug lässt sich in großem Umfang durch das Reverse-Charge-Verfahren reduzieren, allerdings bietet es gleichzeitig systemimmanente Anreize zum unversteuerten Endverbrauch.
Das generelle Reverse-Charge-Verfahren ist derzeit nicht europarechtskonform. Eine Europarechtsänderung ist langwierig, daher kann mit einem kurzfristigen Systemwechsel nicht gerechnet werden. Die Betrugsbekämpfung muss sich also vorläufig auf das derzeitige System konzentrieren. Dabei sollte der Bereich der Schwarzarbeit stärker als bisher Berücksichtigung finden.
I. Einleitung
Das derzeitige USt-Regime galt lange Zeit als praktikables, sich selbst regulierendes und damit vergleichsweise hinterziehungssicheres System. In Deutschland wie in sämtlichen anderen Mitgliedstaaten der EU wird inzwischen jedoch beklagt, dass das USt-Aufkommen hinter den prognostizierten Erwartungen zurückbleibt, sich sogar von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzukoppeln scheint. Der jährliche durchschnittliche USt-Ausfall (sog. VAT-Gap) wird in Deutschland auf 1...