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Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 verabschiedet
Mit dem von der Bundesregierung am verabschiedeten Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007 sollen weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Für die Vermögensberatung sind hierbei u. a. folgende Maßnahmen relevant:
1. Zuschlag auf die Einkommensteuer für Spitzenverdiener („Reichensteuer”)
Der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % soll für Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 € (bzw. über 500.000 € bei Zusammenveranlagung) um 3 % auf 45 % ab dem Veranlagungszeitraum 2007 angehoben werden.
Von dieser Erhöhung sollen Gewinneinkünfte (d. h. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) im Jahr 2007 zunächst ausgenommen sein. Diese Freistellung der Gewinneinkünfte vom Zuschlag auf die Einkommensteuer soll über...