Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Eigenheimzulage für Wohnung im Ferienhausgebiet
§ 2 EigZulG begünstigt nur die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, die keine Ferien- oder Wochenendwohnung ist. Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 BauNVO (Wochenendhausgebiet, Ferienhausgebiet oder Campingplatzgebiet) sind nur begünstigt, wenn die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich verbindlich genehmigt worden ist. Wurde die Baugenehmigung nur für ein Ferienhaus erteilt, reicht das nicht aus.