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Campingurlaube von Eltern mit ihren behinderten Kindern als außergewöhnliche Belastung
Auf die Eltern entfallende Aufwendungen für Campingurlaube mit ihren behinderten Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG abziehbar, wenn die Urlaube – von den besonderen Erschwernissen infolge der Behinderung der Kinder abgesehen – sich nicht von einem üblichen Familienurlaub unterscheiden, insbesondere nicht – wie z. B. der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung – in besonderer Weise auf die behinderten Kinder zugeschnitten sind. Bei den Aufwendungen handelt es sich auch nicht um behinderungsbedingte Mehraufwendungen, wenn sie bei einem vergleichbaren Urlaub mit nicht behinderten Kindern in derselben Höhe angefallen wären.