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Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007
Empfehlungen zur Vermeidung der Förderlücke
Das BMF hat am den Entwurf eines InvZulG 2007 veröffentlicht. Die Vorabveröffentlichung soll den betroffenen Investoren die Möglichkeit geben, die Investitionsentscheidungen so auszurichten, dass die Investitionsfristen eingehalten werden. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz im Juli 2006 verkündet wird. Das Gesetz wird allerdings erst mit der Genehmigung der EU-Kommission in Kraft treten.
Förderbereich
Im Kern soll das InvZulG 2007 die Förderung nach dem InvZulG 2005 fortführen. Die begünstigten Wirtschaftszweige des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sollen um das Beherbergungsgewerbe erweitert werden. Hierunter fallen Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen, und Hütten sowie Erholungs- und Ferienheime. Zum begünstigen Beherbergungsgewerbe gehören jedoch nicht Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatquartiere.
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Vorgaben der EU-Kommission für die Regelung der Investitionsfrist
Eine wesentliche Forderung der Kommission ist, dass das InvZulG 2007 die Voraussetzung der Anreizwirkung erfüllen muss. Sie verlangt, dass nur solche Erstinvestitionsvorhaben nach dem neuen Gesetz gefördert werden dürfen, die der Investor nach der Verkündung des Gesetzes beg...