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Umsatzsteuer | Beschränkung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG („10-v.H.-Regelung”)
Bezüglich der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 v. H. für sein Unternehmen nutzt), berufen sich Steuerpflichtige für die Zeiträume bis , bis und bis unmittelbar auf Art. 17 der 6. EG-RL und ordnen auch Gegenstände, die zu weniger als 10 v. H. unternehmerisch genutzt werden, dem Unternehmensvermögen zu und machen den Vorsteuerabzug hierfür geltend. Hintergrund dieser Anträge ist die notwendige, jedoch für die o. g. Zeiträume fehlende Ermächtigung des Rats der Europäischen Union für diese Ausnahmeregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Die jeweilige Verlängerung der Ratsermächtigung erfolgte erst Monate nach Ablauf der jeweils letzten Ratsermächtigung. Steuerpflichtige, die sich für die o. g. Zeiträume unmittelbar auf die R...