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Einkommensteuer | Gewinn aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis
Wird eine allgemeinmedizinische Praxis veräußert und eröffnet der Veräußerer nach drei Monaten im örtlichen Einzugsbereich eine Praxis für Naturheilverfahren, ist der Gewinn aus der Praxisveräußerung nicht steuerbegünstigt, auch wenn der Veräußerer in seiner neuen Praxis keine Kassenpatienten und keine Notfälle behandelt und keine Hausbesuche vornimmt ( NWB MAAAB-82699).