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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 6 V 1353/06 EFG 2006 S. 1376 Nr. 17

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8a 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil B d) Nr. 1

Ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht von Umsätzen eines Untervermittlers von Krediten aus seiner Tätigkeit gegenüber dem Hauptvermittler

Leitsatz

Besteht die Tätigkeit eines Untervermittlers von Krediten, der ausschließlich in vertraglichen Beziehungen zum Hauptvermittler, jedoch weder zu den Kredit gebenden Banken, noch zu den Darlehensnehmern steht, darin, ohne Eigeninteresse am Inhalt des Vertrages das Erforderliche zu tun, damit die Vertragsparteien den Kreditvertrag schließen, spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass die daraus resultierenden Umsätze unter Art. 13 Teil B d) Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie fallen. Die Aussetzung der diese Umsätze der Besteuerung unterwerfenden Umsatzsteuerbescheide hat jedoch regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung zu erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1349 Nr. 21
EFG 2006 S. 1376 Nr. 17
KÖSDI 2006 S. 15273 Nr. 10
UStB 2006 S. 301 Nr. 11
GAAAB-84175

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 02.05.2006 - 6 V 1353/06

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