Ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht von Umsätzen eines Untervermittlers von Krediten aus seiner Tätigkeit gegenüber dem
Hauptvermittler
Leitsatz
Besteht die Tätigkeit eines Untervermittlers von Krediten, der ausschließlich in vertraglichen Beziehungen zum Hauptvermittler,
jedoch weder zu den Kredit gebenden Banken, noch zu den Darlehensnehmern steht, darin, ohne Eigeninteresse am Inhalt des Vertrages
das Erforderliche zu tun, damit die Vertragsparteien den Kreditvertrag schließen, spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit
dafür, dass die daraus resultierenden Umsätze unter Art. 13 Teil B d) Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie fallen. Die Aussetzung der
diese Umsätze der Besteuerung unterwerfenden Umsatzsteuerbescheide hat jedoch regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung zu
erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1349 Nr. 21 EFG 2006 S. 1376 Nr. 17 KÖSDI 2006 S. 15273 Nr. 10 UStB 2006 S. 301 Nr. 11 GAAAB-84175
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 02.05.2006 - 6 V 1353/06
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