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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 205/2005

Gesetze: AO § 227, ErbStG § 13a Abs. 5

Erlass von Erbschaftsteuer

Leitsatz

Der Verlust des von Todes wegen erworbenen Betriebsvermögens durch Insolvenz innerhalb der Fünfjahresfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG führt nicht zu einer Unbilligkeit der Geltendmachung des Erbschaftsteueranspruchs aus sachlichen Gründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1283 Nr. 20
CAAAB-84172

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.03.2006 - IV 205/2005

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