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Kindergeld für im Ausland lebende Kinder
Ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit, das bei der Mutter im Ausland lebt und dort die Schule besucht und sich beim Vater im Inland nur für wenige Wochen im Jahr während der Schulferien aufhält, ist nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Kindergeldanspruch besteht für dieses Kind nicht.