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Gewinne bei Spiel- und Quizshows
Steuerliche Folgen nicht nur beim „Prominenten-Special”
Das zur ertragsteuerlichen Behandlung der Einnahmen prominenter Kandidaten aus Spiel- und Quizshows im Fernsehen Stellung genommen. Der Überschrift nach klingt es zwar so, als ob das Schreiben nur einen eher engen Anwendungsbereich habe, die dort aufgeführten Regelungen gelten aber auch in vielen anderen Fällen.
Regelungen im „Normalfall”
Spiel- und Quizshows sind zurzeit im Fernsehen in sehr großer Anzahl zu finden. Oft können die Kandidaten Geld- oder Sachpreise in beträchtlichem Umfang mit nach Hause nehmen.
Aus steuerlicher Sicht hat der Kandidat mit diesen Einnahmen Glück: Während die meisten Einkünfte aus anderen Quellen der Besteuerung unterliegen, wird auf Gewinne aus Spiel- und Quizshows bislang keine Einkommensteuer erhoben. Legen die Kandidaten allerdings ihre Gewinne an und erzielen aus den Kapitalanlagen Erträge, z. B. Zinsen oder Dividenden, so sind diese Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. Stiftet der Kandidat den Gewinn ganz oder teilweise für einen guten Zweck, so kann er dies als Spende steuerlich berücksichtigen – wenn die erforderliche Steuerbescheinigung vorliegt.
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