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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Druckkostenzuschüssen
BMF geht regelmäßig von Entgeltcharakter aus
Verlage verlangen regelmäßig Zuschüsse zu den Herstellungs- und Vertriebskosten von Druckwerken, wenn die kalkulierten Vertriebserlöse die zu erwartenden Druckkosten nicht abdecken. Diese sog. Druckkostenzuschüsse sind Entgelt, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses gezahlt werden. Ein solches liegt regelmäßig zwischen dem Autor und dem Verlag vor, kann aber auch zwischen einem Dritten und dem Verlag gegeben sein oder in Ausnahmefällen ganz fehlen. Die Leistung des Verlags unterliegt dabei dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Grundsätze des hierzu ergangenen NWB WAAAB-72377 sind anzuwenden, wenn der Druckkostenzuschuss nach dem vereinbart wurde.
I. Leistungsbeziehungen bei Gewährung von Druckkostenzuschüssen
Verlage verdienen ihr Geld mit dem Verkauf der von ihnen hergestellten Druckerzeugnisse. Soweit Umsätze hierauf entfallen, ist die zugrunde liegende Leistungsbeziehung unproblematisch; sie besteht zwischen Verlag und Abnehmer. Dieser vorgelagert ist in aller Regel eine weitere Leistungsbeziehung, nämlich zwischen Verlag und Autor. Diese Leistungsbeziehung wird regelmäßig durch einen Verlagsvertrag begründet, aus dem sich die gegenseiti...