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Tarifvertragsrecht | Unwirksame Teilkündigung eines Firmentarifvertrags
Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar, es sei denn die Teilkündigung ist darin ausdrücklich zugelassen. Ob eine Teilkündigung ohne eine solche Bestimmung aus dem Regelungszusammenhang des Tarifvertrags begründbar ist, bleibt offen (). Im entschiedenen Fall hatte das keinem Arbeitgeberverband angehörige Unternehmen mit der IG Medien einen Firmentarifvertrag abgeschlossen, der auf insgesamt 16 verschiedene Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung verwies, und diese lediglich „hinsichtlich des für den Bereich der kaufmännischen Angestellten in Zeitungsverlagen” geltenden Teils gekündigt.